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Bauhof & Recyclinghof Gemeinde Eben

Bauhof Eben im Pongau

Badeseestraße 384
5531 Eben im Pongau
Fax: 06458/85 08
E-Mail: info@gemeinde-eben.at

Georg Brüggler

Georg Brüggler
  • Mobil: 0664/396 74 48
  • Funktion: Bauhofleiter (gelernter Elektro-Installationstechniker)
  • Zuständigkeit: Bauhof allgemein, Gemeindegebäude, Gemeinde- und Siedlungsstraßen, Schneeräumung

Matthias Winkler

Matthias Winkler
  • Mobil: 0664/455 36 07
  • Funktion: Gemeindearbeiter (gelernter Schlosser)
  • Zuständigkeit: Bauhof allgemein, Gemeindegebäude, Gemeinde- und Siedlungsstraßen, Schneeräumung

Kurt Schober

Kurt Schober
  • Mobil: 0664/921 72 70
  • Funktion: Gemeindearbeiter (gelernter Elektriker)
  • Zuständigkeit: Bauhof allgemein, Gemeindegebäude, Ortsbild, Beleuchtung, Schneeräumung

Ludwig Thoma

Ludwig Thoma
    • Funktion: Gemeindearbeiter (gelernter Tischler)
    • Zuständigkeit: Bauhof allgemein, Gemeindegebäude, Wasserleitungsnetz, Kanalnetz, Schneeräumung

Recyclinghof Eben/Hüttau/St. Martin

Nur Privathaushalte der drei Gemeinden Eben, Hüttau und St. Martin.
Gewerbeabfall wird ausnahmslos nicht angenommen.

Wir sind für Sie da:

  • Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr
  • In den Monaten April, Mai und Oktober: Von 11:00 bis 17:00 Uhr
  • Ab 17:00 Uhr ausnahmslos keine Annahme mehr
  • Für Freitage, die auf einen Feiertag fallen, gibt es keine Ersatzöffnungstage

Um Missverständnisse bei der Übernahme von Altstoffen beim Recyclinghof zu vermeiden, hier die Übernahmekriterien:

Folgende Abfälle/Altstoffe werden übernommen:

  • Alteisen
  • Holzabfälle
  • Kunststofffolien
  • Sperrige Abfälle aus Haushalten

 

  • Sondermüll aus Haushalten (Haushaltsmengen)
  • Elektro-Haushaltsgeräte
  • Verpackungsstyropor (sauber, nur weiße Ware)
  • Speiseöle (nur in den vorgesehenen gelben Sammelkübeln, Austausch leer gegen voll)
  • Bauschutt (max. 1 m³ pro Anlieferung bzw. Tag)

Nicht angenommen wird:

  • Gewerbe- und Mischabfall wie zB. Altkleider, Schuhe, Spielzeug, gemischte Verpackungsabfälle, Tapeten, nicht sperrige Abfälle, Eternitplatten, usw.

Mischabfälle

Mischabfälle, die von der ursprünglichen Größe in einem 90 oder 120 Liter Müllsack bzw. Mülltonne passen würden, müssen über die Hausmüllabfuhr entsorgt werden. Dies gilt auch dann, wenn mengenmäßig mehr anfällt, als in einem Müllsack bzw. in einer Mülltonne Platz hat. Restmüllsäcke (kostenpflichtig) erhalten Sie beim Gemeindeamt.

Baustellenmüll/sperrige Abfälle

  • Aus Umbau, Neubau, Renovierungen usw. werden nicht übernommen. 
    In diesen Fällen muss die Entsorgung selbst übernommen werden (Entsorgungsunternehmen - Container).
  • Ausnahme: Abfallmengen aus kleinen Umbauten oder Renovierungen im Haus oder im Wohnungsinneren.

Allgemeines

  • Unbefugten Personen ist der Zutritt verboten - eventuelle Ausnahmen genehmigt das Betreuungspersonal.
  • Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten.
  • Zutritt ausschließlich mit den Bürgerkarten der Gemeinden Eben, St.Martin und Hüttau.

Bauhoftarife 2024 (keine USt.)

  • Traktorstunde mit Zusatzgeräten € 63,60
  • Traktorstunde Schneeräumung € 72,30
  • Traktorstunde Splittstreuung € 72,30
  • Weidemann-/Holderstunde Schneeräumung € 67,60
  • Gemeindearbeiter pro Stunde € 59,80

Entsorgungsunternehmen

Firma Hettegger Entsorgung GmbH

Restmüllabfuhr
Gewerbestraße 7 
5621 St. Veit im Pongau
Tel.: 06415/52 43

Firma Höller Entsorgung GmbH

Verpackung, Altpapier, Biomüll, Recyclinghof
Urreiting 85 
5600 St. Johann im Pongau
Tel.: 06412/24 40

Abfallwirtschaftsverband Pongau c/o Geschäftsstelle ZEMKA GmbH

Website des AWV Pongau
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