Steuern und Abgaben
- Grundsteuer A Hebesatz 500 %
- Grundsteuer B Hebesatz 500 %
- Kommunalsteuer 3 %
- Allgemeine Nächtigungsabgabe € 1,70
- Ab 01.05.2025: Zusätzliche Mobilitätsabgabe + € 0,50 = € 2,20
- Ab 01.06.2025: Erhöhung Nächtigungsabgabe + € 0,80 = € 3,00
- Allgemeine Nächtigungsabgabe für Nächtigungen in Zweitwohnungen € 1,70
- Ab 01.05.2025: Zusätzliche Mobilitätsabgabe + € 0,50 = € 2,20
- Ab 01.06.2025: Erhöhung Nächtigungsabgabe + € 0,80 = € 3,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) für Ferienwohnungen mit mehr als 130 m² Nutzfläche € 646,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 100 m² bis einschl. 130 m² Nutzfläche € 612,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 70 m² bis einschl. 100 m² Nutzfläche € 510,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 40 m² bis einschl. 70 m² Nutzfläche € 442,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) bis einschl. 40 m² Nutzfläche € 340,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) für dauernd abgestellte Wohnwagen € 221,00
- Fremdenverkehrsförderungsfond (je nächtigungsabgabenpflichtiger Nächtigung) € 0,05